Charter-Versicherungen

Hamburger Yachtversicherung Schomacker


Skipper- Haftpflicht- Versicherung

Versichert ist über die Skipper- Haftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer Yacht weltweit.

In der Regel sind Charterschiffe sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert. Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung ist eine wichtige Deckungsergänzung für Skipper und Chartercrew. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Yacht-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung der Charteryacht nicht leistet oder die Deckungssumme bzw. der Deckungsumfang nicht ausreicht. Diese Risiken werden durch unsere Skipper-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt.


Charter-Kautionsversicherung

Sichern Sie die Charterkaution. Charteryachten sind in der Regel vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.

In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers. Entsteht während des Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei dieser Yachtcharter Kautionsversicherung gibt es bei uns keine Selbstbeteiligung.


Reiserücktrittskostenversicherung

Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt.

Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert. Der nicht genutzte Teil der Chartergebühr, abzüglich Selbstbeteiligung, wird durch die Versicherung gedeckt. Die An- und Abreisekosten können ebenfalls mitversichert werden.


Insolvenzversicherung (inclusive Reiserücktritt)

Bekommen Sie von Ihrem Vercharter auch einen Sicherungsschein ausgestellt? Ist die Insolvenz der ausländischen Basis auch über den Sicherungsschein abgedeckt?

Viele Vercharterer schließen Mietverträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da der Vercharterer nicht Reiseveranstalter ist (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke kann durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen werden.


Insassenunfallversicherung

Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (laut Crewliste).

Nicht nur der Unfall mit dauerhaften Folgen oder Tod, sondern auch Bergekosten bei Herzinfarkt oder Schlaganfall gelten mitversichert. Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.


Auslands-Reise-Krankenversichrung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie bei Unfall und Krankheiten im Ausland – denn nur in einigen Fällen gilt die bestehende Krankenversicherung auch im Ausland. Neben der Reiserücktrittskosten- und der Erweiterten Skipper-Haftpflicht-Versicherung empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung jedem Reiseteilnehmer.

Die meisten Policen laufen ein Jahr mit automatischer jährlicher Verlängerung. Pro Person beträgt die Prämie um die EUR 10,- für ein volles Kalenderjahr. Das entsprechende Antragsformular können Sie gerne per E-Mail bei uns anfordern.