Charter-Versicherungen
Wehring & Wolfes
Wehring & Wolfes Charterversicherungen - Einfach. Gut versichert.
Die W&W Charterversicherungen, so individuell wie Ihre Bedürfnisse. Ab sofort bietet Wehring & Wolfes einen erstklassigen Versicherungsschutz für Charterer. Mit der neuen, modular aufgebauten Charterversicherung können Sie als Skipper sich und ihre Crew gegen mögliche Risiken versichern.
Wer zahlt z.B. den Schaden an der gecharterten Yacht bei einem grob fahrlässigen Manöver?Wer übernimmt eigentlich die Chartergebühr, wenn Skipper oder Crewmitglieder kurzfristig (etwa durch Krankheit) ausfallen? Was kann man machen, wenn die Kaution überraschend einbehalten wird?
Wir bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit, unbürokratisch und schnell den Versicherungsschutz zu erlangen, den Sie benötigen. Durch unsere modular aufgebauten Pakete zur Charterversicherung haben Sie die Möglichkeit, folgende Charterversicherungen auszuwählen:
- Skipper-Haftpflicht-Versicherung
- Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Kautions-Versicherung So können
So können Sie genau den Versicherungsschutz für sich zusammenstellen, der zu ihrer individuellen Situation passt.
Der Weg zum Versicherungsschutz ist ganz einfach:
Zum Abschluss unserer Charterversicherungen genügt es, den Antrag zur Charterversicherung aus der Charterbroschüre vollständig ausgefüllt an W&W zu senden sowie einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Der Antrag ist gleichzeitig der Versicherungsschein. Es muss also keine separate Police ausgestellt werden, Sie halten alle Informationen sofort in der Hand.
Jahrespolice zur Skipperhaftpflicht
Für Skipper, die regelmäßig geliehene oder gecharterte Boote nutzen, bieten wir eine separateSkipperversicherung an, die für ein ganzes Jahr gültig ist. Bitte informieren Sie sich über alle Details dazu hier Übrigens: Sie können diese Versicherung auch mit den o.g. Charterversicherungen kombinieren! Z.B. Kautionsversicherung für den einzelnen Törn plus Jahrespolice zur Skipperhaftpflicht.
Bitte beachten: Der Versicherungsschutz kann nur innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Chartervertrages oder bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.